|
Grundvoraussetzung des barrierefreien Einstiegs in Fahrzeuge ist ein geringer Höhenunterschied und ein schmaler Spalt zwischen Fahrzeug und Gehweg. Notfalls ist eine Rampe oder ein Lift erforderlich.
Sehbehinderte und blinde Menschen müssen zum Einstieg, möglichst an die Fahrertür geführt werden. |
 |
|
|
|
|
|