Barrierefreiheit im öffentlichen Raum - Planung, Beratung, Information
 
Haltestellen

Grundvoraussetzung des barrierefreien Einstiegs in Fahrzeuge ist ein geringer Höhenunterschied und ein schmaler Spalt zwischen Fahrzeug und Gehweg (max. jeweils 5 cm). Dabei ist die vertikale Differenz schwerer zu überwinden. Bei größeren Abständen und Höhendifferenzen oder für weniger mobile Rollstuhlnutzer ist eine Rampe, ggf. auch ein Lift erforderlich. Um einen möglichst niveaugleichen Einstieg zu ermöglichen, werden Niederflurfahrzeuge mit Kneeling eingesetzt.
Spalt und Stufe sollten im 'grünen Bereich' (5 cm) sein. Der gelbe giilt dem Betreiber aber noch als tolerabel.

Dazu muss an Bushaltestellen der Bord außerdem 20 oder besser 22 cm hoch sein. Da auch dann gelegentlich noch der Einsatz der Klapprampe erforderlich ist, sollte  vor der Rampe noch ein Manövrierraum von 1,50 m Tiefe vorhanden sein.
Spezialborde ermöglichen ein dichtes Heranfahren, um den Spalt auf 5 cm zu begrenzen. Diese Grenze von 5 cm einzuhalten, ist aber schwierig. Die TSI/PRM lässt für das europäische Bahnsystem einen horizontalen Spalt von 7,5 cm zu.

Eine ausklappbare Rampe ermöglicht auch bei größeren Höhenunterschieden und Spaltbreiten den Einstieg.

Sehbehinderte und blinde Menschen müssen durch Bodenindikatoren zum Einstieg geführt werden, möglichst an die Fahrertür, um Kommunikation mit dem Fahrer zu ermöglichen. Der Einstieg wird durch ein Einstiegsfeld markiert (nach DIN 32984 Rippenplatten parallel zum Bord). An Mehrfachhaltestellen muss über das Fahrziel optisch und akustisch informiert werden (2-Sinne-Prinzip) .
Verziehung des Bordes von 18 cm Höhe an der Haltestelle auf 0 und 6 cm für die Querung.

Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sollte bis 2022 der gesamte Öffentliche Personen-Nahverkehr vollständig barrierefrei sein. Es war absehbar, dass dieses Ziel nicht erreicht werden konnte, da hierfür der Umbau zahlreicher Haltestellen und die Erneuerung des Fahrzeugparks erfoderlich war. Zumindest aber müssen in den Nahverkehrsplänen genaue Zielvorgaben für den barrierefreien Ausbau gemacht werden.
Leitsystem in der U-Bahn Leipzig. Auch die Info-Säule ist einbezogen.

Bei Busbahnhöfen sind viele Einstiegsstellen und eine Fahrbahnquerung zu verbinden
Zu einer barrierefreien Haltestelle gehört immer auch eine Querungsstelle. Der Radweg führt in Bensheim um die Haltestelle herum, der Auffindestreifen zur hier ungesicherten Querung wird unterbrochen und hinter dem Radweg fortgeführt.