Barrierefreiheit im öffentlichen Raum - Planung, Beratung, Information
 
Rampen, Treppen, Aufzüge
Überwindung von Höhenunterschieden

> Rampen, Treppen, Aufzüge - Überwindung von Höhenunterschieden

Aufzüge sind für die meisten die bequenste Verbindung unterschiedlicher Ebenen. Blinde müssen zum Anforderungstaster geführt werden, um ihn nutzen zu können.
Auch bei geringen Höhenunterschieden müssen berrierefreie Rampen sehr lang sein.

Die komfortabelste Lösung für alle ist der Aufzug. Mit ihm lassen sich auch große Höhenunterschiede bequem überwinden, wenn der Zugang ausrei­chend breit und die Kabine aus­reichend groß ist. Blin­de müs­sen durch Bodenindikato­ren zum Anforderungsknopf ge­führt werden.  

Aufzugsanlagen sind beim Einbau wie in der Unterhaltung teuer, im Betrieb anfällig - vor allem dann, wenn sie im öffentlichen Raum frei zugänglich sind und stark frequentiert werden.  Rampen sind dann die zuverlässi­gere Lö­sung.
Rampenanlage zur Unterführung am S-Bahnhof Oberursel von unten gesehen

Als barrierefrei gelten Rampen nur bis zu einer Neigung von 6 %. Alle 6 m ist ein Zwischenpodest erforderlich mit einer Tiefe von mindestens 1,50 m. Eine Quer­neigung ist nicht zulässig. Ein zusätzlicher, tieferer Handlauf ermöglicht Rollstuhlfahrern, sich festzuhalten. Bei größeren Höhenunterschieden benötigen Rampenanlagen sehr viel Platz. Wenn eine Wegebeziehung sehr stark genutzt wird, kann es sinnvoll sein, Aufzug und Rampe vorzusehen, die dann ggf. auch etwas steiler ist. D.h. aber, die Rampe ist nicht wirklich bar­rierefrei, der Aufzug bietet eine Alternative.

Auch wenn nicht alle Menschen Treppen nutzen können, bleiben sie für die meisten die wichtigste, zuverlässigste und kürzeste Ver­bindung unterschiedlicher Ebenen.
Im Außenraum benötigen alle Stufen eine optische Kantenmarkierung. Damit Treppen gut nutzbar sind, sollten die Läufe möglichst gerade sein, Geländer mindestens 30 cm über das Laufende hinausführen (siehe DIN 18040-1, Kap. 4.3.6). Bei Rampen ist dies nicht zwingend erforderlich.
Rampe am S-Bahnhof Bad Vilbel. Auf dem Handlauf ist in Braille- und Prismen-Schrift eine Wegweisung für Blinde. Der zusätzliche tiefere Handlauf erhöht die Sicherheit.

Blinde und Sehbehinderte müssen vor dem oberen Ende vor der Absturzgefahr durch Bodenin­dikatoren gewarnt und bei brei­teren Treppen zu den Handläufen geführt werden.
Viele Blinde und Sehbehinderte nutzen auch Rolltreppen. Dies ist allerdings nur gefahrlos möglich, wenn die Treppen nicht die Lauf­richtung wechseln. Sie sollten durch Bodenindikatoren möglichst an den Handlauf zwischen der Rolltreppe und der begleitenden festen Treppe geführt werden.
Treppenanlage U-Bahn Frankfurt. Das Noppenfeld warnt vor der Treppe, der Leitstreifen führt zum Handlauf, der an den Enden 30 cm waagerecht läuft.