Häufig werden Rad- und Gehwege nebeneinander auf dem selben Niveau geführt und sind nur durch eine Markierung getrennt. Radfahrer wie Fußgänger überschreiten dann die Grenze, ohne es zu bemerken. Der Trennstein dagegen wird mit den Füßen ertastet oder mit dem Rad bemerkt.
Blinde und Sehbehinderte können Fahrräder nicht hören. Durch den Trennstein aber geraten sie nicht unversehens auf den Radweg und auch nicht am Radwegende auf die Fahrbahn. Gleichzeitig werden Radfahrer dadurch von der Nutzung des Gehwegs abgehalten.
Sowohl die DIN 18040-3 und DIN 32984 als auch die Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (HBVA) der FGSV fordern eine klare, visuell und taktil erfassbare Trennung zwischen Rad- und Gehweg.
Der Trennstein wurde von mir gemeinsam mit Armin Schulz (Hessen Mobil) entwickelt und als Patent angemeldet. Der Hessische Blinden- und Sehbehindertenbund hat den Stein getestet. Die Lizenzfertigung erfolgt durch Railbeton.